Dass in den letzten Jahren der ohnehin starke Online-Handel weiter zugenommen hat, ist kein Geheimnis. In der Corona-Pandemie haben viele die Not zur Tugend gemacht und ihre Waren oder Dienstleistungen auch über das Internet angeboten.
Hierzu werden die Möglichkeiten immer vielfältiger und zugleich zugänglicher. Auf den Online-Verkaufs-Plattformen wie Amazon, Ebay, Otto und vielen anderen werden Waren von verschiedensten Händlern angeboten. Hinzu kommen die eigenen Shops, die oft parallel zu den Verkaufsplattformen betrieben werden.
Ob die Waren aus einem Lager im Inland, Ausland oder direkt per Dropshiping zum Kunden kommen, beeinflusst den Umsatzsteuersachverhalt. Wir beraten, wann das One-Stop-Shop Verfahren (OSS) eingesetzt werden kann und wann nicht.
In Online-Shops sind viele tausend Transaktionsabwicklungen keine Seltenheit. Um diese effizient und fehlerfrei zu übernehmen, können wir die Daten per Schnittstelle direkt aus vielen Online-Shops, Warenwirtschaftssystemen oder Verkaufsplattformen übernehmen.
Unsere Steuerberater optimieren die steuerlichen und die betriebswirtschaftlichen Sachverhalte für Sie.
Durch unsere Inhouse IT- Spezialisten erhalten Sie direkte technische Unterstützung bei der Einrichtung von digitalen Schnittstellen zur Datenübernahme.
Hierdurch sind wir Ihr Ansprechpartner für Ihr E-Commerce Business.